Liebe Mitglieder/innen,
wie Ihr sicherlich den Medien entnommen habt, regelt die neue Coronaschutz-Verordnung (CoronaSchVO) vom 11. Mai 2020 auch den Sportbetrieb neu. So sind theoretisch auch Turnhallen wieder nutzbar, wenn die Betreiber (in unserem Fall die Grundschule an der Jacobsallee) ihre jeweiligen Hygienemaßnahmen auch entsprechend umsetzen können.
U.a. regelt die CoronaSchVO, die zunächst bis zum 30. Mai 2020 gilt: Breitensportangebote sind kontaktfrei zu betreiben und die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen ist untersagt. Weiter ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen zu gewährleisten. Gemeinsam genutzte Sportgeräte sind einer regelmäßigen Reinigung zu unterziehen. Toiletten müssen regelmäßig gereinigt werden.
Da der Vorstand des HTKs nicht garantieren kann, das diese Auflagen eingehalten werden und sich seiner besonders hohen Verantwortung bewusst ist, die Gesundheit der Mitglieder noch stärker als bisher in den Blick zu nehmen und zu schützen, hat der Vorstand entschieden, den Übungsbetrieb bis nach Beendigung der Pfingstferien (2. Juni 2020) weiter ruhen zu lassen.
Wir wünschen Euch weiterhin alles Gute und bleibt gesund!
Herzliche Grüße,
Der Vorstand